Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Simon Zeuner CNC-Frästechnik, vertreten durch den Inhaber, Simon Zeuner, Gewerbegebiet Bernried 10, 88099 Neukrich, Telefon: 07528/9206217, Mail: info@zeuner-cnc.de (im Folgenden Simon Zeuner CNC-Frästechnik) und seinen Kunden, soweit diese Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
1.2 Diese AGB sind Grundlage aller Angebote, Aufträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Simon Zeuner CNC-Frästechnik; sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Ausschließlichkeit
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. Vertragsschluss
3.1 Bestellungen des Kunden bei Simon Zeuner CNC-Frästechnik stellen lediglich ein Angebot an Simon Zeuner CNC-Frästechnik zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Annahme erfolgt durch Simon Zeuner CNC-Frästechnik mit schriftlicher Auftragsbestätigung. Wird der Auftrag ausnahmsweise nicht schriftlich bestätigt, kommt der Vertrag spätestens mit Ausführung des Auftrags zustande.
3.2 Angebote von Simon Zeuner CNC-Frästechnik sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertragsschluss kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Simon Zeuner CNC-Frästechnik zustande. Wird der Auftrag ausnahmsweise nicht schriftlich bestätigt, kommt der Vertrag spätestens mit Ausführung des Auftrags zustande.
4. Erfüllungsort, Lieferung und Gefahrtragung
4.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, hat der Kunde das zu bearbeitende Material spesenfrei an das Werk der Simon Zeuner CNC-Frästechnik anzuliefern. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz der Simon Zeuner CNC-Frästechnik.
4.2 Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart, erfolgen Lieferungen der Simon Zeuner CNC-Frästechnik ab Werk an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Die Versand-/Transportkosten trägt der Kunde. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an die von ihm beauftragte Transportperson bzw. bei Abholung durch den Kunden bei Versandbereitschaft auf den Kunden über. Soweit die Simon Zeuner CNC-Frästechnik auf Wunsch des Kunden die Versendung der Ware übernommen hat, wird die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden versandt. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Kunden überlassen.
4.3 Lieferzeitangaben sind -auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist- nur insoweit annähernd, als eine Abweichung von bis zu einem Monat möglich ist, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurde. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk der Simon Zeuner CNC-Frästechnik verlassen hat oder diese dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt hat. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und sich dadurch nicht Nachteile für den Gebrauch ergeben, wobei die verursachten zusätzlichen Versandkosten von der Simon Zeuner CNC-Frästechnik getragen werden.
4.5 Ereignisse höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und/oder Aussperrungen, sowie sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Simon Zeuner CNC-Frästechnik liegen und die diese nicht zu vertreten hat und die eine termingerechte Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien die Simon Zeuner CNC-Frästechnik für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung.
4.6 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen die Simon Zeuner CNC-Frästechnik, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf Verlangen der Simon Zeuner CNC-Frästechnik angemessene Sicherheit leistet, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Preise im Angebot verstehen sich in Euro ab Werk exclusive gesetzlicher MwSt., Verpackungs-, Versand- und Transportkosten, welche zusätzlich vom Kunden zu tragen sind. Simon Zeuner CNC-Frästechnik kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
5.2 Die Simon Zeuner CNC-Frästechnik ist berechtigt, alle nicht vorhergesehene und von ihr nicht zu vertretende Erhöhungen von Frachtkosten, Versandspesen, Rohstoff-, Lohn-, Material- und Energiekosten sowie sonstige Kostenerhöhungen, die nach Vertragsschluss eintreten, dem Kunden weiterzubelasten, wenn die Lieferung später als zwei Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll.
5.3 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
5.4 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Erweitertes Pfandrecht
Simon Zeuner CNC-Frästechnik steht wegen seiner Forderungen ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz befindlichen Herstellungsgegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Gewährleistung
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
7.2 Hat der Kunde ohne Einwilligung von Simon Zeuner CNC-Frästechnik weiter Arbeiten am Produkt/Bauteil danach unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Simon Zeuner CNC-Frästechnik für diese Arbeiten.
7.3 Will der Kunde bei Vorliegen eines Mangels Schadensersatz statt der Leistung verlangen und ist die Sache nachzubessern, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolgten zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
7.4 Mängelansprüche des Kunden verjähren spätestens in einem Jahr ab Lieferung.
8. Haftung
Eine Haftung für Schadensersatzansprüche des Kunden ist ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Simon Zeuner CNC-Frästechnik oder dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Simon Zeuner CNC-Frästechnik dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9. Gerichtsstandsvereinbarung
Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Simon Zeuner CNC-Frästechnik und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das am Sitz der Simon Zeuner CNC-Frästechnik zuständige Gericht oder nach Wahl der Simon Zeuner CNC-Frästechnik ein allgemeiner oder besonderer Gerichtsstand des Kunden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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